Diplom-Psychologe Laszlo A. Pota, Psychologischer Psychotherapeut
Qualität muss in der Psychotherapie-Ausbildung an erster Stelle stehen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt zwar die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes sowie den neuen Studiengang Psychotherapie, weist aber auf deutlichen Veränderungsbedarf in zentralen Punkten hin.
Das Psychologie-Studium als Grundqualifikation für das psychotherapeutische Arbeitsfeld muss erhalten bleiben. Durch die Beibehaltung des polyvalenten Bachelor-Studiengangs in Psychologie haben die Studentinnen und Studenten in den ersten drei Jahren ihres Studiums die Chance, sich über die Tätigkeitsinhalte zu informieren und sich für eine psychotherapeutische oder eine anderes psychologische Weiterqualifizierung im Master zu entscheiden.
Die Approbation mit Erwerb der Fachkunde als Qualitätsausweis muss erhalten bleiben. Eine Approbation mit dem Master-Abschluss ohne die notwendige Weiterbildung zum Fachkundeerwerb senkt die bisher erreichten Standards. Dies muss aber ab sofort auch gesichert sein!
Die Berufsbezeichnung Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut muss erhalten bleiben. Das Psychotherapeutengesetz hat seit 1999 dazu beigetragen, Patientinnen und Patient durch diese Berufsbezeichnung eine hochwertige Ausbildung zu signalisieren. Durch die Reduktion der Berufsbezeichnung auf „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ geht ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zur ärztlichen Psychotherapie verloren und Intransparenz wird erzeugt.
Das Tätigkeitsfeld der Absolventinnen und Absolventen soll die Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sein. Eine Öffnung des Tätigkeitsfelds in andere psychologische Arbeitsbereiche (Prävention, Rehabilitation und Gutachtenerstellung), ohne über die entsprechende Qualifikation zu haben, senkt die Qualität. Keine Veränderungen auf Kosten der Psychologie! Psychotherapie auf der Basis der Psychologie!
Die Finanzierung der Absolventinnen und Absolventen in der Weiterbildungsphase muss verbessert werden. Während der Gesetzgeber des Studienganges der Psychotherapie eine Vergütung in der stationären Phase der Weiterbildung vorsieht, ist die Finanzierung in der ambulanten Phase der Weiterbildung nach wie vor offen. Außerdem sind keine Regelungen vorgesehen, um die Situation der aktuell in der Ausbildung Befindlichen in der angedachten Übergangsphase bis zum 01.09.2032 zu verbessern. Diejenigen sollen nicht vergessen werden. Der Gesetzgeber muss die Finanzierung sowie den Status der Psychotherapeutinnen und der Psychotherapeuten während des Studiums und nach der Weiterbildung klar vorgeben bzw. liefern.
Ver.di + BDP fordern mind. EG 11 für BC-Psych. / EG 13 für Ms-Psych. / EG 13 für PiW / EG 15 für PP/KJP. Es kann nicht sein, dass gesetzlich beschlossene Regelungen aus Geldmangel bzw. Ignoranz nicht umgesetzt werden. An zahlreichen Hochschulen und Instituten, ist dies genau der Fall, hier müssen, der Bund und die Kommunen finanziell einspringen bzw. helfen! Wir brauchen die gesetzliche Statusregelung und Finanzierung für die PiW.