Diplom – Psychologe Laszlo A. Pota, Psychologischer Psychotherapeut
BDP - Historie bzw. Entwicklungen des Psychotherapeutengesetzes
Psychotherapie nur auf der Basis der Psychologie!
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Abstammungen von Grundbegriffen
Psychi – gr. Seele, der Gesamtbereich des Fühlens, Empfindens und Denkens bei einem Menschen.
Psychologie – Lehre von der Seele (psychi gr. Seele, logo gr. Lehre, Kunde, Erklären)
Fach Psychologie heute – Studium v. Erleben, Fühlen, Denken, Handeln u. Verhalten des Menschen
Psychotherapie - Behandlung seelisch gestörter Menschen durch seelische Einwirkung
Psychagogia – (psyche gr. Seele, agogos gr. Hinleitend, führend
Therapie – Behandlung (therapeia gr.)
Psychiatrie – Heilkunst v. Gemütskrankheiten (iatreuin gr. Arzt sein, Behandlung durch Heilmittel)
Historie
Allerdings nicht erst die Griechen haben sich mit dem Geist von Lebewesen beschäftigt, sondern bereits in den meisten alten Kulturen teilweise weit vor 40.000 Jahren beschäftigte die Frage nach der Seele die Menschheit, wie wir es auch aus der Ethnologie wissen. Psychologie war über Jahrtausende Teil der Philosophie und diente dann auch als Gleichgewicht zu religiösen Erklärungen vom Geist des Menschen. Der schottische Philosoph David Hume (1711-1776) entwarf eine „Wissenschaft von der menschlichen Natur“, die genauso logisch und empirisch sein sollte wie bei Astronomen Galileo Galilei (1564-1642) und beim Physiker Isaac Newton (1643-1727). Eine experimentelle Wissenschaft, die auf wiederholbaren Beobachtungen basiert. Es sollten Erfahrungen sein, die in Zusammenhang mit dem Verhalten beobachtet und überprüft werden können.
Der Arzt und Philosoph Wilhelm Wundt (1832-1920) begann ausdrücklich mit der Erforschung der Psychologie in diesem modernen Sinn, richtete 1879 in Leipzig ein psychologisches Labor ein und nannte sich „Psychologe“.
Sigmund Freud (1856-1939), Arzt, als „Tiefenpsychologe“ und Gründer der Psychoanalyse, entwickelte er 1895 zusammen mit Josef Breuer (1842-1925) Arzt und Philosoph in „Studien über Hysterie“ die psychoanalytisch orientierte Neurosenlehre. Freud stellt sich 1926 eindeutig gegen die Vereinnahmung der Psychoanalyse durch die Medizin: Im Interesse der Weiterentwicklung und Reflektion, dürfe die Psychoanalyse und die Behandlungsberechtigung nicht von der Verankerung in psychologischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen getrennt werden.
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Lightner Witmer (1867-1956) amerikanischer Psychologe und Pionier der „Klinischen Psychologie“, promovierte bei W. Wundt in Leipzig richtete die erste „Psychologische Klinik“ 1896 in Philadelphia/USA ein. Von ihm stammt die Bezeichnung „Clinical Psychology“ – Klinische Psychologie, die weltweit übernommen worden ist und feste Bestandteil der Psychologie ist.
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Er entwickelte psychologische Tests für Kinder und gründete 1907 die Zeitschrift The Psychological Clinic.
Die „Deutsche Gesellschaft für experimentelle Psychologie“ gründet sich 1903 und wird 1904 umbenannt in „Deutsche Gesellschaft für Psychologie“ (DGPS) als Vertretung von Forschung und Lehre der Psychologie.
Emil Kraepelin (1856-1926) Arzt, Schüler von W. Wundt, gründet 1917 die „Deutsche Forschungsanstalt für Psychiatrie“ in München, seit 1954 „Max-Plan-Institut“. Von Anfang an ein Forschungsinstitut der interdisziplinären Forschung in Kooperation von Psychiatern, Klinischen Psychologen und anderen psychosozialen Berufsgruppen. Kraepelin schrieb von1882 bis 1884 sein „Compendium der Psychiatrie“, das als einflussreiches und weitverbreitetes „Lehrbuch der Psychiatrie“ mehrfach rauskam.
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Alfred Adler (1870-1937), Arzt und Teilnehmer von der „Mittwochabendgesellschaft“ von Freud, in der er sich eher für soziale und pädagogische Sichtweisen mit einer eigenen Theorie, die der „Individualpsychologie“, einbrachte. Ab 1919 wurden allein in Wien mehr als 30 individualpsychologische Erziehungsberatungsstellen eröffnet. Adler wollte eine lebensnahe Psychologie schaffen, die dem Menschen ermöglicht, seine Mitmenschen aus deren jeweils individuellen Lebensgeschichte heraus zu verstehen.
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Carl Gustav Jung (1875-1961) der seine Grundgedanken zu der Analytischen Psychologie (AP) von 1914 bis 1930 zusammengeschrieben hatte, gehörte mit der Psychoanalyse Freuds und der Individualpsychologie Adlers zu den klassischen tiefenpsychologischen Richtungen. U. A. beschrieb er Rolle eines unbewussten Bereichs als wesentlichen Aspekt der Psyche und suchte verschiedene Methoden, um diesen zu erschließen.
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Die erste Psychonalytische Poliklinik in Berlin wird 1920 zur Lehreinrichtung und zum Behandlungszentrum.
Die Gründung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG) findet 1926 statt.
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Ab 1933 wird allerdings die Psychoanalyse von den Nazis als „jüdisches Teufelswerk“ verunglimpft und 1936 -38 aufgelöst. In der Zeit werden alle Institute gleichgeschaltet und in das „Deutsche Institut für psychologische Forschung und Psychotherapie“ überführt, für Kriegsforschungen, sprich Manipulation bzw. Motivierung missbraucht – Titel: „Neue Deutsche Seelenheilkunde“. Eine Folge ist die Emigration vieler nicht nur namenhaften Psychologen und Psychotherapeuten ins Ausland.
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Im Jahre 1941, wird der akademische Beruf des Diplom-Psychologen etabliert mit der Einführung der wissenschaftlich qualifizierenden Diplom-Prüfung. Wer als Absolvent des „Berliner Instituts für psychologische Forschung und Psychotherapie“ zertifiziert worden ist, durfte aufgrund eines Erlasses von 1943 die Berufsbezeichnung „Behandelnder Psychologe“ führen und sich auch niederlassen.
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Der Berufsverband Deutsche Psychologen e. V. (BDP) gründete sich 1946 nach dem Krieg, als berufliche Interessenvertretung der Diplom-Psychologen. Die Mehrzahl der Mitglieder ist von Anfang an in klinischen Berufsfeldern tätig. Doch auch in den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie wie Marktpsychologie, wird immer mehr humanistisch gedacht, Werke von George Katona und Kurt Lewin sind populär, nicht nur was Arbeitszufriedenheit betrifft.
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Die Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft (DPG) gründet sich 1947 neu (Mitglieder hauptsächlich Ärzte
und Psychologen). Die Diskussion, um die Vermedizinalisierung der Psychotherapie eröffnet sich neu. Als Gegengewicht fand 1949 die Gründung der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) mit dem Ziel, ein breites Feld unabhängig vom Grundberuf und den jeweiligen psychoanalytischen Orientierungen, ein gemeinsames wissenschaftliches und berufspolitisches Forum zu schaffen, als Dachverband für die Interessenvertretungen.
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Die Deutsche Psychoanalytischer Vereinigung DPV gründet sich 1949 aus abtrünnigen Mitgliedern der DPG,
um die reine Freud‘sche Lehre zu bewahren und in dem Sinne die Anerkennung der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung, zurückzugewinnen.
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1950 gründete sich die Vereinigung der Analytischen Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten (VAKJP)
als Fachgesellschaft. Mitglieder können im Grundberuf Ärzte, Diplom-Psychologen, Diplom-Pädagogen, Sozialpädagogen, Lehrer und alle Arten von Pädagogen sein.
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Im Rahmen des Jugend-Wohlfahrts-Gesetzes werden in der BRD 1952 Erziehungsberatungsstellen, in denen auch Diplom-Psychologen mitarbeiten sollen als kommunale Aufgabe beschlossen.
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Als der BDP 1946 gegründet wurde, war die Psychologie zwar im Verhältnis zu anderen Disziplinen noch eine ziemlich junge Wissenschaft, doch es gab damals bereits ein sehr großes Interesse an allem, was mit Philosophie, Soziologie, Politologie und vor allem Psychologie zu tun hatte. Die Möglichkeit, im Alltag und im eigenen Leben Beobachtetes erklären und Einflüsse vorhersehen zu können, eine Vereinfachung und für jeden verständliche Abbildung der Komplexität der Welt, unseres Seins – all das war gefragt. Es ging auch um die Hoffnung, die Geister der alten Zeit überwinden zu können und mit der jungen Demokratie neue Werte und Normen zu etablieren.
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Alexander Mitscherlich war einer derjenigen, der in diesen Debatten die Psychologie zunehmend in Stellung brachte, um gesellschaftliche und persönliche Fehlentwicklungen anzugehen. Die von ihm geprägten Sätze von der »Unwirtlichkeit unserer Städte« und den notwendigen »heilenden Erfahrungen« wurden zu geflügelten Worten und waren in aller Munde. In dieser Zeit war auch die Psychologie in ihrem ganzheitlichen Ansatz ein willkommener Mitgestalter der Wissenschaften.
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1953 wurden Psychologische Dienste bei der Bundesanstalt für Arbeit eingerichtet. Für die Ärzte wurde 1958
die Zusatzbezeichnung Psychotherapie im Rahmen der ärztlichen Fortbildung eingeführt.
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Die Fachgesellschaft der Deutschen Gesellschaft für Analytische Psychologie (DGAP) gründet sich 1960
als Interessenvertretung der Jung’schen analytischen Psychologie.
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Der Bundesgerichtshof erkennt 1961 zivilrechtlich das Vorhandensein psychischer Störungen als Haftungsausschluss Grund an.
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Der Bundes Angestellten Tarif wird 1961 eingeführt, Dipl.-Psych. wird mit BAT IIb bezahlt.
Der Arzt-Ersatzkassenvertrag wurde 1963 verändert, Nicht-Ärzte wurden als Vertragsbehandler von Mitgliedern (hauptsächlich Diplom-Psychologen mit Analytischer Ausbildung) ausgeschlossen
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Auch als Antwort auf solche Einschränkungen fand 1963 die Gründung der „Sektion Klinische Psychologie im BDP“ statt, um die beruflichen Interessen der heilberuflich tätigen Diplom-Psychologen stärker und besser zu vertreten.
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Erst 1964 erkennt das Bundessozialgericht psychische Störungen als behandlungsbedürftige Krankheiten im Sinne der Reichsverordnung an.
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Die „Psychologische Psychotherapie“ wurde 1965 als medizinische Leistung in den Katalog der Heilbehandlungen aufgenommen.
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Eine neue Psychotherapie Richtlinien Vereinbarung folgte allerdings 1967 zwischen der Kassenärtzlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen und führt einen aufwendigen Gutachtenverfahren für analytisch orientierte und für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ein mit einem externen Gutachter, der die Leistungspflicht der Krankenkassen überprüfen soll. Auch hier sind erst nur Ärzte behandlungs- und gutachterberechtigt.
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In den 60er Jahren passierte viel, überall auf der Welt erhob sich eine ganze Generation gegen das Establishment und wollte Veränderungen, die sogenannter 68 Revolution, zog seine Bahnen. Die Humanistische Psychologie brachte mit neueren Therapieformen wie Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie, Gestalttherapie, systemische Familientherapie, Psychodrama, Schrei-Therapie, Körpertherapien etc., neuere Behandlungsmethoden, die aber genauso effektiv waren wie AT oder TP.
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Es gründeten sich neue Therapiegesellschaften: 1968 die Gesellschaft zur Förderung der Verhaltenstherapie (GVT). Auf der Basis der schon in England seit 1958 etablierten Behavior Therapie, auf lernpsychologische Grundlagen von dem Psychologen Hans-Jürgen Eyssenk lag der Focus vor allem auf kurzfristige Intervenionsmethoden. Auch in die USA wurden seit Mitte der 50er Jahre auf Skinner zurückgehende operante Belohnungsverfahren eingeführt. In Deutschland als Verhaltenstherapie (VT) dann bekannt. Die Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie (DGIP) gründete sich 1970 aus dem Vermächtnis von Alfred Adler.
Rasch folgte auch 1970 die Gründung der Gesellschaft für personenzentrierten Psychotherapieansatz nach Carl Rogers, aus den 40er Jahren als (GWG). Auch über die Phänomologie kam dann durch Fritz Perls aus den 50er Jahren die Gestalttherapie dazu, wo genauso die Achtsamkeit im Mittelpunkt steht - Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie e.V. (DVG) mit (Hilarion Petzold).
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Bereits in den ersten Jahren nach der Psychotherapievereinbarung von 1967 wurde schnell deutlich, dass die Psychotherapieversorgung mangelhaft ist und durch die Ärzte allein überhaupt nicht sicherstellen lässt. So entsteht 1972 das „Delegationsverfahren“. In dem Diplom-Psychologen als „Heilhilfspersonal für Ärzte herangezogen werden. Tatsächlich bedeutet, dass, das fachlich, rechtlich und wirtschaftlich die DP mit der gleichen psychoanalytischen Qualifikation, wie ihre ärztlichen Kollegen, den Ärzten unterstellt sind.
Da die Versorgung der psychisch Kranken weiterhin schlecht bzw. ungenügend ist wird 1973 eine breite Untersuchung zur Lage der psychisch Kranken in Deutschland von der Bundesregierung eingeleitet.
Die WHO rückt die Rolle der humanistischen Psychologie und der Psychologen als Teil der Gesundheitsversorgung deutlich in den Mittelpunkt (Gemeindepsychologie) und auch die Bedeutung der Berufsgruppe der Psychologen in der Versorgung, Prävention, Beratung, Therapie, Nachsorge bei Störungen.
Auch 1973 wurde der Rahmenprüfungsordnung für das Diplom in Psychologie verändert und erweitert. Fast überall an den Universitäten werden neue Lehrstühle in den Bereichen der Klinischen Psychologie eingerichtet, wo auch verschiedene Psychotherapiemethoden mit Lehr- und Forschungsaufträgen angeboten werden (neben Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, auch Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie, Gestalttherapie, Psychodrama, Familientherapie, Körpertherapie, etc.).
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Mit Hilfe der Gewerkschaften DAG und ÖTV heute ver.di, mit der Zuarbeit vom BDP, wurden bei den Tariferhöhungen 1973 die Diplom-Psychologen als ein akad. freie Beruf, den Ärzten gleich eingestuft auf
BAT IIa/Ib.
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Als Ergebnis zur Lage der Nation, verabschiedete der Deutsche Bundestag 1975 die Psychiatrie-Enquete,
die die ambulante und stationäre psychotherapeutische wie psychiatrische Versorgung im Gesundheitswesen enthält. Es erfolgt eine neue Psychiatrie-Personal-Verordnung mit Stellenplänen u. a. für Diplom-Psychologen, Klinische Psychologen. Es wird die rechtliche Gleichstellung der psychisch Kranken mit körperlich erkrankten Menschen, der Ausbau der gemeindenahen Versorgung und eine Anerkennung der heilberuflichen
Kompetenzen von Diplom-Psychologen in Form eines Berufsgesetzes gefordert.
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Die DGVT Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie gründet sich 1976 aus der Vereinigung der zwei verbände DBV und GVT. Gleichzeitig wird die Ausübung der psychologischen Heilkunde für Klinischer Psychologen mit einem Staatsexamen gefordert.
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Der BDP führt 1977 den zertifizierten Titel KLIPS durch die Sektion Klinische Psychologie ein und verbreitet
es bundesweit sehr erfolgreich als Nachfolger des Titels Fachpsychologe der Medizin.
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Die Gesundheitsministerin Antje Huber SPD und Sozialwissenschaftlerin, versuchte 1978 mit einem Referentenentwurf als Psychologengesetz vorzulegen. Es sah die Integration, der Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Klinischen Psychologen in das Gesundheitssystem vor, die allerdings sich auf
die Ausbildung in Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Gesprächstherapie und Verhaltenstherapie samt Berufsausübung beschränkt hätte. Aufgrund der Uneinigkeit der vielen Psychotherapie- und Berufsverbände, sowie der Widerstand der Ärzte gegen die berufsrechtliche Gleichstellung und an den finanziellen bedenken
der Krankenkassen, scheiterte das Vorhaben.
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Als Antwort gründete sich 1978 die Arbeitsgemeinschaft der Psychotherapeutischen Fachverbände AGPF
Als Zusammenschluss der von Verbänden der Gestalttherapeuten, der systemischen Familientherapeuten, der Körperpsychotherapeuten, der Psychodramatiker, der Transaktionsanalytiker, der Tanz- und Bewegungs-therapeuten etc., um die Anerkennung der humanistischen Psychologie nahestehenden Verfahren zu erreichen.
Das Bundessozialgericht stellt 1979 erneut die Richtigkeit eines Ärztemonopols und verneint die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für eine psychotherapeutische Behandlung durch Diplom-Psychologen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schließt 1980 mit den Ersatzkrankenkassen einen Vertrag ab, in dem die Verhaltenstherapie als Delegationsverfahren auch mit Diplom-Psychologen möglich wird. Derr BDP ruft zum Boykott des Arzt-Ersatzkassenvertrages auf.
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Dann wurde 1980 der Fachverband für Klinische Verhaltenstherapie (FKV) gegründet, in dem sich beteiligte Ärzte und Diplom-Psychologen sich zusammenschließen und die einheitlichen Ausbildungsrichtlinien vorgeben.
In der DDR 1981 der Fachpsychologe für Medizin kreiert, der heilberuflich den Ärzten gleichgestellt ist.
Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von 1983 ist die Ausübung der Psychotherapie auch in der BRD eine heilberufliche Tätigkeit. Um eine gesetzliche Regelung für die Diplom-Psychologen zu ermöglichen, werden sie deshalb erstmal unter einer berufsrechtlichen Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 gestellt.
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Der BDP liefert ab 1984 Entwürfe für einer „Bundes-Psychologen-Ordnung im Rahmen eines Gesetzes über den Beruf des Klinischen Psychologen/Psychotherapeuten“ durch die Zusammenarbeit der Sektion Klinische Psychologie und dem Bundesgeschäftsführer Herrn Gerd Pulverich, als Justiziar des Verbandes als Antwort, die dann 1986 in der DK endgültig verabschiedet worden ist.
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Aufgrund weiterhin große Versorgungsmängel im Rahmen der ärztlichen Psychotherapieversorgung gelingt es dem BDP mit der Technikerkrankenkasse 1983 eine Vereinbarung abzuschließen, wonach Diplom-Psychologen, die die Qualifikationskriterien erfüllen und im Rahmen der TK-Regelung zugelassen werden, eine Ausbildung in Methodenintegrative Psychotherapie und Verhaltenstherapie sowie als Klinische Psychologen haben.
1986 kommt es zum Titelschutz „Psychologe“ nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes, hauptsächlich angestrebt für den BDP durch die Sektion Freiberufler über Attila Szabò und dem BDP-Justiziar/Geschäftsführer Gerd Pulverich. Dieser Titelschutz, aber leider wieder gefährdet ist.
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In dem BDP wurde 1986 der Bundesauschuss Angestellte und Beamtete Psychologinnen und Psychologen (BAP) gegründet unter der Leitung von Herbert Groos, der samt den damaligen BDP-Präsidenten Rudolf Raber eng mit den DAG-Vorstandsvorsitzenden Hermann Brandt und Roland Issen zusammengearbeitet haben. 1. Kooperationsvertrag zwischen BDP und DAG, abgeschlossen durch das Präsidium und Elisabeth Götzinger/Laszlo Pota.
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Die Verhaltenstherapie wird 1987 als drittes Rahmenrichtlinienverfahren neben AT und TP anerkannt und damit auch von den Primärkassen getragen. Die Diplom-Psychologen sind im Gegensatz zu den Ärzten aber weiterhin antragspflichtig und nur auf übende Verfahren bzw. Hypnose beschränkt.
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Um dem entgegenzuwirken, erlassen 1989 der BDP und die DGPS - Richtlinien im Rahmen der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen für den Bildungsgang zum Klinischen Psychologen/Psychotherapeuten, als Zertifikat wie der KLIPS, sehr gefragt.
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Am 3.10.1989 fand die deutsche Wiedervereinigung 1990 dann die Integration der ostdeutschen Psychologen (BdP und GP) mit fünf neuen Bundesländern in den BDP statt, angeführt von Frau Kattowill.
Bundesgesundheitsministerin Frau Prof.Dr. Ursula Lehr, Diplom-Psychologin, legt 1990 Eckpunkte für einen neuen Psychotherapeutengesetz vor.
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Frau Elisabeth Götzinger gelang es 1991 als spätere Vorsitzende der BAP auf der DK1/91 die Sektion der angestellten und beamteten Psychologinnen und Psychologen im BDP als Ergänzung zu der Sektion der Freiberufler zu gründen. Die Gründungsveranstaltung fand September 1991 in Dresden statt. Der BDP hat zu dem Zeitpunkt über 11.000 Mitglieder, davon sind rund 70% im klinischen Bereich tätig.
Die durch die Bundesregierung beabsichtigte Herabstufung der Eingruppierung der Diplom-Psychologen auf BAT III, nach der Vereinigung, kann auf der Basis des Kooperationsvertrages mit der DAG mit Einsatz der SABP abgewendet werden.
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1991 legt Frau Dr. Angela Schorr, die Ergebnisse ihre Untersuchungen „Psychologen im Beruf“ vor:
Qualifikationsmerkmale, Tätigkeitsfelder, Perspektiven, unter besonderer Berücksichtigung der Berufssituation angestellter und beamteter Psychologen.
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Ein Forschungsgutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums unter der Federführung von Prof. Dr. Jürgen Adolf Ernst Meyer, Arzt und Psychoanalytiker sowie Sozialwissenschaftler stellt 1991 wieder gravierende Fehl- und Unterversorgung im Bereich der Psychotherapie wie bei der Enquete 1975 fest.
Daraus folgt die Empfehlung und gesetzliche Anerkennung der heilberuflichen Kompetenzen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Spaltung von einigen abtrünnigen Mitgliedern der Sektion Klinische Psychologie im BDP (H. J. Schwarz, R. Richter etc.) führt 1992 zur Gründung des Deutschen Psychotherapeutenverbandes (DPTV).
Gründung der Strategiegruppe im BDP 1992 mit Vertretern aus dem Präsidium, der Sektion Klinische Psychologie, SABP und Freiberufler, um eine gemeinsame langfristige Strategie zum PTG zu stricken.
Ab 1993 wurde die Funktion eines Präsidiumsbeauftragten für Tariffragen aus den Reihen der SABP kommend eingerichtet, der aktiv bei den öffentlichen Tarifverhandlungen für die Eingruppierungen der Diplom-Psychologen und der PP/KJP in der Tarifrunde sowohl für die DAG wie auch dann bei ver.di beratend teilgenommen hat. Von 1990 – 2016 war es Laszlo A. Pota seit 2018 ist es Frau Juliane Dürkop. Seit 2002 bis 2016, nach der Gründung von ver.di waren Elisabeth Götzinger, Laszlo A. Pota und Dr. Klaus Thomsen aus der SABP ständiger Vertreter in der Fachkommission PP/KJP bei ver.di. Dr. Klaus Thomsen ist seit 2017 Sprecher der Fachkommission und verhandelt die Eingruppierung der PP/KJP mit.
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Bei den Anhörungen zu dem Gesetzgebungsverfahren bilden sich zwei Gruppierungen als Hauptinteressenvertreter der Psychologen und Psychotherapeuten heraus die Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie AGPT in dem Vertreter der AGPF, BDP, DGPS, DGVT, DPTV, GWG und GNP zusammensitzen. Und die Arbeitsgemeinschaft der Richtlinienverbände AGR, also die Vertreter der Delegationspsychologen sowie die der 3 Richtlinientherapien BVVP, DGAP, DGIP, DGPT, DPV, VAKJP, Vereinigung. AGR und DGPT bekämpfen sich massiv und führen so immer wieder zu den Verzögerungen.
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Um im Verband und in den Gesetzgebungsverfahren stärker vertreten zu sein gründet sich 1993 im BDP eine neue Sektion der Psychotherapeuten mit den Namen Verband der Psychologischen Psychotherapeuten VPP, Gründungsvorsitzender wird Herr Dr. Hermann Josef Berk. Anschließend folgten Friedhelm Herrmanns, Jürgen Eilers, Georg Faulhaber, Kral-Otto Hentze, die auch in der Strategiegruppe mitgearbeitet haben. Erst mit K. O. Hentze, Frau Dr. Helga Schäfer und Heinrich Bertram entwickelte der VPP immer mehr eine von DK-Beschlüssen und von der Strategiegruppe sich entfernende Eigenpolitik. Bereits mit F. Herrmanns als Vorsitzender startete der VPP die Tendenz oft nur die niedergelassenen Psychotherapeuten zu vertreten. Von Anfang an war auch ein weiterer Streitpunkt stets im Vordergrund, das Thema Geld. Der VPP verlangte immer einen Sonderstatus in der Finanzierung, leider ohne Effekte in der Außenwirkung dafür nachzuweisen, was regelmäßig in der DK zum Eklat führte.
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Die Bundesregierung legt 1993 einen neuen Entwurf als Psychotherapeutengesetz vor. Der Gesetzentwurf stellt berufsrechtlich die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit den Fachärzten im Bereich der Psychotherapie gleich. Für die Ausbildung sieht der Entwurf staatliche Rahmenvorgaben vor. Für die Anerkennung berufsrechtlich bedeutsame wissenschaftliche Psychotherapieverfahren wird ein Wissenschaftlicher Beirat als unabhängiges Expertengremium vorgesehen. Der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen erhält für die Festlegung von Psychotherapierichtlinien auf der Seite der Leistungserbringer eine paritätische Zusammensetzung von psychotherapeutisch tätigen Fachärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sozialrechtlich ist mit Zustimmung der KBV die Integration der PP, KJP in die Kassenärztlichen Vereinigung vorgegeben. Allerdings wird eine Zuzahlungspflicht für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.
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1994 veröffentlicht die Vertragsabteilung Psychotherapie BDP unter der Federführung von Präsidenten Lothar Hellfritsch und dem damaligen Justiziar/Geschäftsführer RA Gerd Pulverich die Dokumentation und einen Leitfaden eines Gesetzgebungsverfahrens.
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Bundesrat lehnt 1994 mit der Mehrheit der SPD regierten Ländern das Psychotherapeutengesetz gegen die Stimmen der regierenden CDU/CSU und FDP-Koalition wegen der Zuzahlungspflicht ab.
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AGPT erreicht 1994 unter der Verhandlungsführung vom DPTV mit den Bundesverbänden der Betriebs- und Innungskrankenkassen eine Vereinbarung zur geregelten Kostenerstattung, wenn kein Therapieplatz zur Verfügung steht. Allerdings gelten auch hier nur die Richtlinientherapien.
Prof. Dr. Klaus Grawe veröffentlicht 1994 eine umfangreiche Bestandsaufnahme zur Wirksamkeit der Psychotherapie: „Psychotherapie im Wandel. Von der Konfession zur Profession“. Er spricht sich auf der Basis von empirisch gestützten Daten gegen die Trennung von Therapieschulen aus und empfiehlt eine integrative Psychotherapieform.
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Das Landessozialgericht von NRW hebt die Empfehlungsvereinbarungen der TK-Regelung des BDP und DPTV mit den Betriebs- und Innenkrankenkassen auf Antrag der KBV auf, denn Vertragspartner der Krankenkassen können nur die Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV sein. Damit wird die Kostenerstattung im Rahmen der Psychotherapieversorgung außerhalb der Regelversorgung und der Richtlinientherapien sehr schwierig.
Trotz des §13, SGB V, wonach Patienten, die einer dringenden psychotherapeutischen Behandlung bedürfen und keinen Psychotherapieplatz bei einem bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Behandler gefunden haben, eine psychotherapeutische Behandlung bei einem nicht-zugelassenen PP bzw. KJP beantragen.
Dem BDP gelingt mit viel Einsatz angeführt hauptsächlich durch die Sektion Freiberufler unter der Führung von Attila Szabó 1995 die Anerkennung der Zugehörigkeit zu den Freien Berufen zu bekommen.
Am 14. Mai 1997 wurde in Bonn eine Groß-Demonstration der AGPT anlässlich der 1. Lesung des neuen Entwurfes für einen Psychotherapeutengesetzes. Über 5000 Teilnehmer, Kolleginnen und Kollegen, Patientinnen und Patienten, Politiker, Angestellte von Kliniken, Beratungsstellen, Freiberufler, Gewerkschaftler etc. gingen auf die Straße und reisten teilweise mit Bussen oder mit der Bahn an, um für eine baldige Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes zu kämpfen und die immer noch als Thema daran hängende Zuzahlung zu bekämpfen. Hauptorganisator und Finanzgeber war der BDP hauptsächlich vertreten durch die Sektion Klinische Psychologie, angeführt durch den Vorsitzenden Henri Viquerat.
Danach lehnt eine außerordentliche Vertreterversammlung der KBV September 1997 den PsychThG-Entwurf der Bundesregierung ab. Gründe sind die Ablehnung der Integration der PP und KJP als „Nicht-Ärzte“ in die KV sowie eine vermutete enorme Kostensteigerung im Rahmen der GKV. Dies geschieht kurz vor den Anhörungen im Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages.
Der PsychThG-Entwurf wird 1998 über ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag doch noch im Bundestag abgestimmt. Im März 98 stimmt auch der Bundesrat zu, obwohl das Gesetz immer noch die Zuzahlungspflicht enthält. Neben dem Arzt wird ein neuer Heilberuf geschaffen, der gleichberechtigt mit der Ärzteschaft kooperiert. Vieles an dem neuen Gesetz war eine Notlösung, und, wie wir heute wissen, mit zu heißen Nadeln gestrickt. Was wir heute als Webfehler im Gesetz erkennen, spiegelte die damalige Furcht vor einer finanziellen Belastung der GKV-Budgets durch die jährlich hinzugekommenen Psychologischen Psychotherapeuten wider. Eine große Rolle spielte allerdings der Kampf der Kassenärztlichen Vereinigungen um Machterhalt. Am 23. Juni1998 wurde das Gesetz schließlich beschlossen, mit allen Schikanen wie dem ‚Zeitfenster’, also den Übergangsbestimmungen, der Beschränkung auf die Richtlinienverfahren, dem Zwang zur Nachqualifikation für viele, die schon jahrelang als Psychotherapeuten gearbeitet hatten, und nicht zuletzt den heute noch für die PiA untragbaren Ausbildungsbedingungen. Aber man hatte eine eigenständige berufsrechtliche Organisation inklusive Kammern und eine sozialrechtliche Zuordnung zu den Fachärzten in der KV. Am 1. Januar 1999 trat das Gesetz in Kraft.
Seit 1999 haben sich in allen Bundesländern Psychotherapeutenkammern gegründet, die ihre approbierten Mitglieder zwangsrekrutieren. Die Landespsychotherapeutenkammern sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (jedoch nicht die Fachaufsicht) aus. Die beruflichen Belange der Kammermitglieder werden durch die Kammern wahrgenommen. Es besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft für Psychotherapeuten.
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Die Landespsychotherapeutenkammern haben sich 2003 in einer Arbeitsgemeinschaft Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zusammengeschlossen. Gemäß der Satzung] besteht der Zweck im ständigen Erfahrungsaustausch unter den Psychotherapeutenkammern, der gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten und der gemeinsamen Vertretung ihrer Anliegen gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, den Institutionen des Gesundheitswesens, den Bundesbehörden, den Vertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf der Bundesebene sowie gegenüber den europäischen Institutionen. Im Unterschied zu den Landes-Psychotherapeutenkammern ist die Bundespsychotherapeutenkammer keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein nicht rechtsfähiger Verein. Die beiden ersten Präsidenten Detlef Kommer und Prof. Dr. Rainer Richter verhielten sich äußerst BDP-feindlich, zumal Herr Richter aus der Sektion Klinische Psychologie seine politische Karriere gestartet hat. Er lancierte eine völlig neue Form der Ausbildung zum Psychotherapeuten – das Direktstudium, wo statt wie bisher nach der Qualifizierung durch ein Studium mit Diplom- bzw. Masterabschluss (in Psychologie bzw. Pädagogische Richtung und einer praktischen Weiterbildung in Psychotherapie im Angestelltenverhältnis, nun nach dem Abitur ein Studium in Psychotherapie aufnehmen können soll.
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Das PsychThG soll seit 2001 novelliert werden, doch die Bundesregierung wollte erst eine längere Erprobungsphase und sammelte nur die Vorschläge von allen Seiten. Unter den unterschiedlichen Regierungskoalitionen entstehen verschiedene Ansätze, doch egal ob SPD und Grünen, CDU und FDP oder GROKO, die Reformen bleiben stecken. Alle waren sich einig, vor allem muss die Ausbildung der Kandidatinnen und Kandidaten zum PP/KJP neu geregelt werden, da weder ihr Status sozialrechtlich während der praktischen Ausbildung gesichert ist noch die Finanzierung. Auch die sozialrechtliche Gleichstellung der Psychotherapeuten, wie im niedergelassenen berufsrechtlichen Bereich mit den Fachärzten, muss endlich politisch wie rechtlich beschlossen werden. BDP und ver.di verlangen EG 15 für die PP/KJP, EG 13 für die PiA und EG 13 bzw. 14 für die Dipl.-bzw. Master-Psychologen. Das Bundesministerium für Gesundheit gab 2008 ein Forschungsgutachten zu den Ausbildungsbedingungen zum PP/KJP in Auftrag. Das Ergebnis ist eher desaströs, unterschiedliche Zugänge, Ausbildungsbedingungen und Verläufe in vielen Bundesländern, Redundanzen zu den bereits absolvierten Vorbildungen, erhebliche Schwankungen in der Qualität der Ausbildungen und Prüfungsinhalten, ungeklärter Status und nur selten überhaupt eine Bezahlung der PiA, die tatsächlich als Praktikanten oder Hospitanten in den Praxisbereichen gesehen worden sind. De facto sind es hochqualifizierte Hochschul-absolventen, die eine Weiterbildung anstreben und teilweise auch aufgrund der Vorbildungen als Arbeitskräfte eingesetzt worden sind, z. T. ohne Bezahlung. Systemisch sind hier die gleichen Fehler wiederholt worden, wie bei den AiP im medizinalen Ausbildungsbereich – Ausbeutung. Durch das Direktstudiummodell mit vorgezogener Approbation, weckte die BPtK, Hoffnungen auf einen sehr frühen Zugang auf den Psychotherapiemarkt.
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Im Herbst 2015 brachte der BPtK mit dem Beschluss DPT das Modell zum Direktstudium Psychotherapie endgültig in Gang. Dieses Projekt mündete gar in einer Referentinstelle im BMG für die Ausarbeitung eines Konzeptes, dass das Berufsbild und Ausbildung der der Psychotherapeuten zur Novellierung des PsychThG führen sollte. Doch die Referentin Frau Dr. Hauke konnte bisher ihr von der BPtK mitfavorisierte Konzept in keinen Gesetzgebungsverfahren einbringen. Der Referentenentwurf weckt viele Widerstände sowohl von Verbänden wie aber auch aus den Gremien der Bundesländer, die die Kosten und die Umsetzung tragen sollen.
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Bei den Tarifverhandlungen TVÖD 2016 hat genau das bei den Arbeitgebern dazu geführt, dass die Situation der PiA gar nicht, da es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, und die schon gut vorbereitete Eingruppierung der PP/KJP mit EG 15, also adäquat den Fachärzten abgebrochen wurde und nur bei EG 14 eingestuft worden ist. Die Psychotherapeuten wurden zur Verhandlungsmasse für die Zustimmung einer Eingruppierungsordnung, die, die PP/KJP entgegen den Vorverhandlungen runterstufte, weil mit einem Direktstudium die gesetzlichen Grundlagen für eine Weiterbildung nicht mehr gegeben waren.
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Der BDP lehnt bis heute per DK-Beschluss ein Direktstudium ab, auch weil es das Psychologiestudium entwertet und unsere Berufsfelder einschränkt.
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Zentrale Ziele der Novellierung müssen adäquate tarifliche Einordnung von Psychotherapeuten während und nach der Ausbildung sein. Die Gleichstellung im Status mit den Fachärzten entsprechend dem erreichten Bildungsniveau steht beim BDP im Vordergrund aller Verhandlungen.
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Neben der Novellierungsproblematik entwickelt sich eine immer größere „Revierkampf“ um „Approbationsvorbehalt“. Da u. a. fast alle BPtK und Landeskammermitglieder in den Vorständen noch zu den älteren Generationen gehören, die eine weit gefächerte Ausbildung und Weiterbildung in den verschiedensten Berufsbereichen der psychosozialen Versorgung genossen haben, versucht vor allem die BPtK in fast allen bisherigen psychologischen Tätigkeitsfeldern vorzudringen und dort die Psychotherapie als Grundlage für den Berufsbild zu etablieren. Auch hier ist der BDP aktiv und verteidigt das Berufsbild der Psychologie in allen Bereichen. Die AG PsychThG hat in den einzelnen Bundesländern Kontakte zu den zuständigen Ministerien aufgenommen und führt weiterhin Verhandlungen sowohl mit anderen Verbänden wie auch der Politik.
Kooperationen mit anderen Verbänden z. B. mit ver.di müssen weiterausgebaut werden, aber nicht um jeden Preis, um politische Entscheidungen mit beeinflussen zu können, der BDP muss in den verschiedensten Bereichen des Berufsfeldes präsent sein. Das betrifft alle Untergliederungen, nur gemeinsam kann der Verband seine Ziele erfolgreich umsetzen. Wir müssen, wie die Inklusion, laut, sichtbar und beständig sein. Auf der Basis der Psychologie treten wir für die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen ein. Wir zeigen Kampfgeist, wo andere sich schon längst angepasst haben. Demokratie, Toleranz und Vielfalt auf der Basis der Psychologie hat eine lange Kultur im BDP.
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Laszlo A. Pota/September 2018
Literatur
Wolfgang Schmidbauer Die Geschichte der Psychotherapie – Von der Magie zur Wissenschaft Herbig Verlag 2012
Laszlo A. Pota Zwischen Realität und Vision - 10 Jahre Psychotherapeutengesetz in Deutschland Report Psychologie 4/2009
Zeitzeugengespräche mit Elisabeth Götzinger, Carola Brücher-Albers, Ute Steglich, Lothar Hellfritsch, Attila Szabó, Laszlo Pota BDP Archiv